Radfahren in der kalten Jahreszeit: Das ist zu beachten
Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Drahtesel unterwegs ist, sollte einige Vorsichtsmaßnahmen zur eigenen Sicherheit treffen, auch um den fließenden Verkehr nicht zu stören. Einige Pflichten des Radfahrers sind vom Gesetzesgeber festgelegt und gelten das ganze Jahr.
Gesetzliche Vorschriften für verkehrssichere Fahrräder
Hierzu gehört etwa, wie ein verkehrssicheres Fahrrad ausgestattet sein muss. Neben einer hörbaren Klingel muss das Fahrrad über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen (Vorderbremse und Hinterradbremse). Außerdem muss das Fahrrad für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein. Dafür schreibt das Gesetz vor, dass der Drahtesel einen weißen Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor und einen roten Großflächenrückstrahler, ein rotes Rücklicht und einen kleinen roten Reflektor hat. Zwei Speichenreflektoren (alternativ Reflektorstreifen) und Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern, die nach vorn und hinten reflektieren, sind Pflicht. Wer über kein verkehrssicheres Fahrrad verfügt, darf nicht am fließendem Verkehr teilnehmen und muss schieben. Im Ratgeber von www.fahrradexperten.com gibt’s weitere Informationen rund um Fahrräder.
Auch Radfahrer können in Flensburg punkten
Aber auch mit einem korrekt ausgestatteten Gefährt gibt es noch mehr zu beachten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ebenso für Radfahrer und auch wer keinen Führerschein besitzt, kann bei Verstößen in Flensburg punkten. Wichtige Regeln für Radfahrer sind etwa, dass ein Fahrradweg oder -streifen, sofern vorhanden, auch benutzt werden muss. Nur Kinder dürfen auf dem Fußweg fahren. Das Telefon ist nicht nur am Steuer, sondern auch am Lenker ohne Freisprechanlage verboten. Wer mit MP3-Player auf dem Rad unterwegs ist, muss die Lautstärke so einstellen, dass keine Beeinträchtigung für den Fahrer entsteht. Bei Einbruch der Dämmerung – und das passiert in der kalten Jahreszeit früher als im Rest des Jahres – muss das Licht am Fahrrad eingeschaltet werden.
Hilfreiche Tipps zum Radfahren im Winter
Ein Helm sorgt für besondere Sicherheit und auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich stets mit Fahrradhelm zu fahren. Auch die Kleidung sollte an die besonderen Licht- und Temperaturverhältnisse im Winter angepasst werden. Dabei sollte auf helle Kleidung geachtet werden, alternativ kann man sich zusätzliche Reflektoren für den Körper zulegen. Handschuhe, Schal und ein wärmender Ohrenschutz sind ein Muss im Winter auf dem Drahtesel, wenn man nicht krank werden will. Achten Sie vor allem bei Nässe, liegendem Laub und überfrorenen Straßen auf eine angemessene Geschwindigkeit, fahren Sie vorausschauend und bremsen vor solchen Hindernissen. Überqueren Sie Schienen in der kalten Jahreszeit stets mit besonderer Vorsicht, da diese durch die hohe Luftfeuchtigkeit sehr rutschig sein können.
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Alles okay. Außer diesem, nichts mit dem Fahrradfahren zu tun habenden Satz:
„Handschuhe, Schal und ein wärmender Ohrenschutz sind ein Muss im Winter auf dem Drahtesel, wenn man nicht krank werden will.“
Lebewesen werden nicht krank auf Grund von Kälte, sondern wegen Viren und Bakterien. Kälte härtet dagegen sogar ab!
Das wissen nicht nur Menschen, die Kneipp Kuren machen oder die Wim Hof Methode anwenden.
Also: Ich schlage vor den Satz wie folgt zu ändern:
„Handschuhe, Schal und ein wärmender Ohrenschutz sind im Winter auf dem Drahtesel zu empfehlen, wenn man nicht frieren will.“