In einem Beitrag vom SR kritisieren Datenschützer den Einsatz von GPS Trackern bei dementen Personen. Mann könne jeden Schritt verfolgen und Bewegungsprofile erstellen, so der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Allerdings wurde auch betont, dass die GPS-Technologie auch erhebliche Vorteile mit sich bringt. So wurde erwähnt, dass mithilfe eines GPS Trackers für Personen schützen könnte.
Wie ist das zu verstehen?
Ganz einfach, sollten Personen unbeaufsichtigt eine Pflegeeinrichtung verlassen, können mithilfe von Alarmen, wie zum Beispiel dem Geo-Zaun Alarm bestimmte Gebiete eingegrenzt werden. Sollten sich nun Personen mit dem GPS Tracker aus diesem Gebiet entfernen, bekommen die Aufsichtspersonen eine Mitteilung.
Sollten Personen nach einem Spaziergang nicht mehr zurückkommen, weil sich diese vielleicht verlaufen haben, kann durch den Blick in die Tracking-App schnell geklärt werden, wo sich diese Person aufhält.
Wichtig zu beachten!
Es muss eine klare Zustimmung der betroffenen Person vorliegen. In Ausnahmefällen kann hier aber auch eine Vollmacht von Angehörigen ausreichen.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Sollten GPS Tracker bei Demenz erkrankten Personen zum Einsatz kommen dürfen?
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Zum Beitrag geht es hier: “Datenschützer sehen GPS-Tracker bei Demenzpatienten kritisch”