Für viele unglaublich, aber leider wahr. Immer häufiger erstatten Versicherungsgesellschaften keinen Schadensersatz mehr bei einem Autodiebstahl oder nur einen sehr geringen Betrag. Über dieses unerwartete Problem und welche große Rolle das Kleingedruckte dabei spielt, haben wir näher in unserem letzten Blogbeitrag berichtet. Lesen Sie unbedingt HIER mehr darüber, wie Sie mit dieser erschütternden Situation umgehen sollten!
Dieser Blogbeitrag geht näher darauf ein, über welche Fallstricke Sie auf dem Weg zum Erhalt des Schadensersatzes stolpern können. Durch Unwissenheit oder Nichtbeachtung von gewissen Regeln können Sie sehr schnell Ihren Versicherungsschutz verlieren und keinen Schadensersatz bei einem Autodiebstahl erhalten!
Wann zahlt eine Kaskoversicherung nicht?
- Wenn Sie den Diebstahl nicht verlässlich nachweisen können
- Fahrzeug wurde nicht abgeschlossen
- Schaden wurde nicht sofort nach Entdeckung gemeldet
Wegen den oben aufgeführten Punkten ist es besonders wichtig ist, dass eigene Fahrzeug immer sorgfältig abzuschließen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Versicherung auf Fahrlässigkeit plädieren und die Erstattung des Schadens verweigern. Außerdem ist es von großer Wichtigkeit den Schaden sofort bei Entdeckung zu melden. Dies gilt bei der Diebstahlanzeige bei der Polizei sowie der Benachrichtigung der Versicherung. Eine verzögerte Meldung bei der eigenen Versicherungsgesellschaft kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen und dadurch auch zur Nichterstattung des Schadensersatzes. Im Falle eines Autodiebstahls steht keine Woche zur Meldung eines Schadens zur Verfügung, wie es häufig in vielen anderen Situationen gegeben ist. Um den Diebstahl unverzüglich melden zu können, haben viele Versicherungsgesellschaften eine Schadens-Hotline eingerichtet. Aber Vorsicht! Diese telefonische Meldung dient lediglich der erst Information Ihrer Versicherung, es muss dennoch unbedingt eine schriftliche Schadensmeldung erfolgen!
Bekanntermaßen berufen sich Versicherung gerne auf Nichteinhaltung von im Vertrag festgelegten Vorschriften und halten dem Versicherten Pflichtverletzung vor. Dadurch braucht die Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden nicht zu erstatten. Informieren Sie sich deshalb, schon bevor überhaupt ein Schaden entstanden ist, bei Ihrer Versicherung nach der richtigen Vorgehensweise im Falle des Falles.
Welche Daten werden außerdem benötigt?
Nach Ihrer Diebstahlanzeige bei der Polizei und der Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung erhalten Sie von beiden Parteien Formulare zum Ausfüllen. Dadurch sollen die Umstände des Diebstahls geklärt und die Schadenssumme festgelegt werden. Um das Fahrzeug besser identifizieren zu können und die Chancen zu erhöhen, es wiederzufinden, erkundigt sich die Polizei häufig nach gewissen Kriterien. Darunter zählen unter anderem Angaben dazu, wo Ihr Auto gestohlen worden ist, zu welcher Uhrzeit und ob Ihr Fahrzeug besondere Merkmale besitzt. Versicherungsgesellschaft erkundigt sich häufig nach weitere Daten wie den Kilometerstand, gegebenenfalls Unfälle und durchgeführte Reparaturen am Fahrzeug. Durch diese Angaben und der aktuellen Marktsituation bestimmt außerdem ein Sachverständiger den Wiederbeschaffungswert des Autos.
Sehr wichtig ist es, diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Bei Verschweigen von Angaben kann es zu einem Vertragsbruch kommen und der Versicherungsschutz erlischt. Auf diese Vorschrift berufen sich Versicherungen besonders gerne, deshalb sollten Sie unbedingt auf das korrekte ausfüllen des Formulares achten.
Was passiert nach der Meldung des Autodiebstahls?
- Die Versicherung überprüft den Antrag auf Schadensersatzforderung
- Antrag wird häufig erst nach Ablauf einer gewissen Frist bearbeitet
- Bearbeitung kann je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich lange dauern
- In der Zwischenzeit kein Anspruch auf ein Leihwagen
Sollte in einem gewissen Zeitraum Ihr gestohlenes Fahrzeug wiedergefunden werden, erhalten Sie keinerlei Schadensersatz und müssen Ihr Auto zurücknehmen – auch wenn ein Schaden im oder am Fahrzeug entstanden ist. Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie für den Rücktransport Ihres Wagens vom Fundort selbst verantwortlich sind, selbst wenn dieser im Ausland wieder aufgefunden wurde.
Der oben bereits erwähnt Wiederbeschaffungswert steht Ihnen nur als Schadensersatz zu, wenn Ihr Auto nicht vor Ablauf der festgelegten Frist wiedergefunden wurde. Anhand von verschiedenen Faktoren wird dieser Wert ermittelt, um Ihnen zu ermöglichen ein gleichwertiges Auto kaufen zu können. Jedoch fängt hier für viele Versicherten ein langer Rechtsstreit mit Ihrer Versicherung an. Häufig entspricht der errechnete Betrag keinesfalls den Erwartungen des Antragstellers. Zusätzlich spielt der persönliche Wert des Autos bei der Ermittlung des Betrags keinerlei Rolle genauso wie die sich zum Zeitpunkt im Wagen befundenen Wertgegenstände. Außerdem wird von der errechneten Summe zusätzlich die Selbstbeteiligung vorab abgezogen.
Wieso können Versicherung Schadessanträge ablehnen, was kann dagegen unternommen werden?
Durch viele Regeln und Unwägbarkeiten kann es schnell passieren, dass eine Versicherung sich auf Nichteinhaltung der Vertragspflicht beruft und nicht zahlen will. Häufig werden Ablehnungsgründe, wie beispielsweise das Mitverschulden am Verschwinden des Fahrzeugs angeführt. Auch die Höhe der Erstattung ist häufig ein sehr großer Punkt bei Meinungsverschiedenheiten. In diesem Fall können Sie nur noch auf die Hilfe eines Fachanwalts vertrauen. Dabei setzt ein Rechtsstreit mit Versicherungen immer einen langen Atem voraus, es kostet sehr viele Nerven und falls Sie das Verfahren verlieren sollten, bleiben Sie auch noch auf den Anwaltskosten sitzen.
Vermindern Sie schon im Vorfeld all den Stress, der mit einem Autodiebstahl einhergeht. Niemand freut sich auf den Papierkram für die Versicherung, den Gang zur Polizei und all die Unterlagen, die eingereicht werden müssen. Dazu kommt das lange Warten, bis die Versicherung den eingereichten Antrag prüft und dem Risikofaktor, dass die Versicherung nur unzureichenden Schadensersatz leistet oder sogar überhaupt nichts erstattet.
Mit einem GPS Tracker können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit Live-Orten und im Falle eines Diebstahls Ihr Fahrzeug zeitnah zurückerhalten. Außerdem kann über einen Freigabelink der Polizei eine Liveübertragung des Fahrzeugstandorts weitergeleitet werden. Dadurch können die Beamten schnell reagieren und die Suche nach dem gestohlenen Fahrzeug wird erheblich erleichtert.
Weitere Informationen zu unseren GPS Tracker für Autos finden Sie auf unserer Webseite.