Personen, die beruflich viele Kilometer mit dem Fahrzeug zurücklegen, können eine Entfernungspauschale vom Finanzamt erstatten lassen. Hier ist die Rede von einer Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale, bei der pro Kilometer ein fester Betrag angegeben ist. Die Pauschale kann man erstatten lassen, indem das zu versteuernde Einkommen in der Steuererklärung angegeben wird. Man kann somit die entstandenen Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen und steuerlich geltend machen.
Wie die Kilometerpauschale abgerechnet wird und wie sich die Berechnung zusammensetzt, das erklären wir genauer in diesem Artikel.
Die Kilometerpauschale und wie Arbeitnehmer sie korrekt für die Steuer berechnen können
Die Kilometerpauschale bestimmt, welchen Betrag man für Fahrtkosten oder durch Dienstreisen mit dem privaten PKW erstattet bekommt. Die grundsätzlichen Reisekosten auf Dienstreisen werden durch den Arbeitgeber gezahlt, diese werden dann später als Betriebsausgaben durch das Finanzamt ausgeglichen. Hierzu zählen außerdem: Fahrten zu Geschäftsessen oder Fortbildungen, Reisen zwischen zwei Einsatzorten und Kundenbesuche. Werden diese Aufwendungen nicht vom Arbeitgeber übernommen, so kann man diese in der Steuererklärung ansetzen und die genaue Erstattung berechnen.
Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Freiberufler oder Unternehmer können die Kosten durch das eigene Verkehrsmittel bei der Steuer unter den Werbungskosten ansetzen. Bei Dienstreisen mit einem Firmenfahrzeug darf keine Kilometerpauschale angesetzt werden, da der Arbeitnehmer in diesem Fall keine Aufwendungen tragen muss. Um die steuerlichen Vorteile und Berechnungen für ein Firmenfahrzeug zu verstehen, kann ein Firmenwagenrechner hilfreich sein, der die anfallenden Kosten und den geldwerten Vorteil übersichtlich darstellt.
Bei der Erstattung der Fahrtkosten darf man die Pendlerpauschale nicht mit der generellen Kilometerpauschale verwechseln. Diese unterscheiden sich wie folgt:

Erhöhte Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale gilt für Fahrten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer ersten Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer.
Unterschied zwischen Kilometerpauschale und Pendlerpauschale
Die Kilometerpauschale ist nicht nur für Autofahrer und Motorradfahrer gedacht. Auch Personen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Bike, öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- oder Fernverkehr) oder in Fahrgemeinschaften zur Arbeit fahren, können diese nutzen.
Merkmal | Kilometerpauschale | Pendlerpauschale |
---|---|---|
Zweck | Abgeltung von Fahrtkosten bei Dienstreisen | Abgeltung von Fahrtkosten für den Arbeitsweg |
Gültigkeit | Gilt für alle Dienstreisen | Gilt für den täglichen Arbeitsweg |
Berechnung | 0,20 € pro Kilometer | 0,30 € pro Kilometer (erste 20 km der einfachen Strecke), 0,38 € pro Kilometer (ab dem 21. km der einfachen Strecke) |
Höchstbetrag | 130 € (bzw. 150 €) | 4.500 € pro Jahr (bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs) |
Rechtliche Grundlage | Bundesreisekostengesetz (BRKG) | Einkommenssteuergesetz (EStG) |
Wichtigste Hinweise | Gilt für Hin- und Rückfahrt | Gilt nur für die einfache Strecke (Hinweg) |
Fahrtenbuch führen und Fahrtkosten mit der Kilometerpauschale berechnen
Unternehmen müssen den Kilometersatz auch für Firmenfahrzeuge erfassen, unabhängig davon, ob Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet werden. Wird ein Firmenfahrzeug privat genutzt, ist das Führen eines Fahrtenbuchs Pflicht. Denn Privatfahrten gelten als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.
Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch muss folgende Informationen enthalten, um vom Finanzamt anerkannt zu werden:
- Start- und Zielort der Fahrt
- Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt
- Zweck der Reise (z. B. Kundenbesuch)
- Beteiligte Personen (vollständiger Name)
- Kennzeichnung als private oder dienstliche Fahrt
Für private Fahrten sind keine Details erforderlich, nur die Kilometerzahl muss erfasst werden.
Alternative: Die 1%-Regelung
Wenn das Führen eines Fahrtenbuchs zu aufwendig ist, kann die 1%-Regelung genutzt werden. Dabei wird der geldwerte Vorteil pauschal berechnet:
- 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (im Zeitpunkt der Erstzulassung) wird monatlich versteuert.
- Der ursprüngliche Neupreis gilt, auch bei Gebrauchtwagen oder älteren Fahrzeugen.
Diese Methode spart Zeit, kann aber steuerlich ungünstiger sein, da der Bruttolistenpreis oft über dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs liegt.
Vorteile und Nachteile
- 1%-Regelung: Einfach und zeitsparend, aber möglicherweise teurer.
- Fahrtenbuch: Genau und potenziell günstiger, jedoch aufwendig.
Für Mitarbeiter und Unternehmen ist es wichtig, die Vor- und Nachteile beider Optionen abzuwägen, um die optimale Lösung zu wählen.
Das Fahrtenbuch 2025 im Wandel – den Arbeitsweg und jede Fahrt digital ermitteln
Weniger Aufwand haben Unternehmen hingegen, wenn sie das Fahrtenbuch digitalisieren, das wird auch anerkannt. Hierzu müssen lediglich ein elektronisches Fahrtenbuch, eine Art von GPS-Tracker, in der Flotte der Firma angebracht werden. Diese lassen sich in ein digitales System einbinden. Da diese Geräte alle Daten zum Fahrzeug erfassen und somit auch den Standort des Fahrers jederzeit preisgeben, muss dieser der Nutzung zustimmen.
GPS-Geräte arbeiten mithilfe von Satellitensignalen, diese werden von dem Tracker selbst empfangen. Anhand der Übertragungsdauer und der gesendeten Informationen kann das Gerät genau ermitteln, wo es sich befindet und wie schnell es bewegt wird. Das ermöglicht eine exakte Aufzeichnung aller Wege und Positionen, also alle Daten, die auch ein Fahrtenbuch benötigt.
Zu den GPS-Trackern erhält der Nutzer eine passende Software, in der er die Gadgets verwalten und einsehen kann. Dort werden die erfassten Daten gesichert und für das Amt aufbereitet. Der Benutzer muss lediglich manuell den Zweck der einzelnen Fahrten ergänzen, Dauer, Kilometerstand und Reiseziel werden automatisiert gespeichert, das handschriftliche Fahrtenbuch entfällt somit gänzlich.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale?
- 30 Cent pro Kilometer: Gilt für die ersten 20 Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel.
- 38 Cent pro Kilometer: Ab dem 21. Kilometer, wenn ein eigenes Fahrzeug (z. B. Auto oder Fahrrad) genutzt wird.
Änderungen ab 2025?
In Deutschland bleibt die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit privaten PKW im Jahr 2025 unverändert bei 0,30 Euro pro Kilometer und für andere Motorbetriebene Fahrzeuge bei 0,20 Euro pro Kilometer
Merkmal | Wegstreckenentschädigung Dienstreise (Fahrrad/E-Bike/Pedelec) | Pendlerpauschale (bis 2026, einfache Strecke) | Kilometerpauschale Dienstreise (PKW) | Kilometerpauschale Dienstreise (andere Kfz) |
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Pauschale pro Kilometer | 0,25 € (Baden-Württemberg), 0,30 € (BRKG) | 0,30 € (bis 20 km), 0,38 € (ab 21 km) | 0,30 € (bei erheblichem dienstlichem Interesse), ansonsten steuerliche Geltendmachung mit 0,30 € |
Steuerliche Geltendmachung mit 0,20 € |
Geltendmachung bei fehlender Erstattung | Als Werbungskosten in der Steuererklärung möglich | Als Werbungskosten in der Steuererklärung | Als Werbungskosten in der Steuererklärung | Als Werbungskosten in der Steuererklärung |
Grundlage | Orientiert sich am Bundesreisekostengesetz (BRKG) | § 9 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) | § 5 Bundesreisekostengesetz (BRKG) – steuerliche Geltendmachung | § 5 Bundesreisekostengesetz (BRKG) – steuerliche Geltendmachung |
Geltungsbereich | Dienstreisen | Täglicher Arbeitsweg (erste Arbeitsstätte) | Dienstreisen | Dienstreisen |
Höchstbetrag | Nicht explizit erwähnt | 4.500 € pro Jahr (bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs) | 130 € (regulär), 150 € (Ausnahmefälle) – Erstattung durch Arbeitgeber | 130 € (regulär), 150 € (Ausnahmefälle) – Erstattung durch Arbeitgeber |
Wichtige Hinweise | Erstattung durch Arbeitgeber möglich (orientiert an BRKG) | Gilt je einfache Strecke (Hinweg) | Erstattung durch Arbeitgeber möglich (0,30 € bei erheblichem dienstlichem Interesse, sonst steuerliche Geltendmachung) | Erstattung durch Arbeitgeber möglich (0,20 €, sonst steuerliche Geltendmachung) |
Erstattung durch Arbeitgeber | Ja (orientiert an BRKG) | Nein (steuerliche Geltendmachung) | Ja (0,30 € bei erheblichem dienstlichem Interesse, sonst steuerliche Geltendmachung) | Ja (0,20 €, sonst steuerliche Geltendmachung) |
Zeitraum | Aktuell | Bis 2026 | 2024 und 2025 (steuerliche Geltendmachung), aktuell (Erstattung bei erheblichem dienstlichem Interesse) | 2024 und 2025 (steuerliche Geltendmachung), aktuell (Erstattung) |
Wichtige Hinweise zur Abrechnung
- Kosten für beruflich veranlasste Fahrten mit dem Privatwagen können mit 0,30 Euro pro Kilometer abgerechnet werden.
- Das Finanzamt berücksichtigt dabei den kürzesten Weg (nicht Hin- und Rückfahrt).
- Wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernimmt, kann er sie steuerfrei erstatten.
Für wen ist die Fahrtkostenpauschale relevant und wer kann diese pro Kilometer in der Steuererklärung geltend machen?
Sinnvoll ist die Kilometerpauschale nicht nur für Pendler. Grundsätzlich gilt: Wer mit dem privaten PKW seinen Arbeitsweg zurücklegt, kann bei der Steuer die Kilometerpauschale ansetzen, sie wird vom Finanzamt berücksichtigt, egal wie viel Strecke man zurücklegt. Hier gilt es zu prüfen, ob es sich im Einzelfall lohnt. Kurze Strecken bringen meist wenig bis kaum Erstattung.